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… darf man scheinbar nicht sein, wenn man sich zu Microsofts Xbox-Dienst anmelden und dies auch in seinem öffentlichen Profil kundtun möchte. Wer jetzt gedacht hätte, dass der Redmonder Software-Riese nur der landläufigen US-amerikanischen Zensur-Prüderie nachkommt irrt. Das wäre nur zum Schutz von Lesben, Schwulen und Trangendern. Das Wort ‘gay’ sei schließlich zu mehr als 95 % in beleidigender Absicht verwendet worden, so Stephen Toulouse von Microsoft in seinem Blog. Deshalb erlauben die „AGBs für Gamertags und Profile (…) keinerlei Ausdruck sexueller Orientierung. Das gilt für alle Orientierungen, ob hetero, schwul oder sonstwie.“
Anlass war eine Beschwerde einer Nutzerin im Verbraucherschützer-Blog „The Consumerist“. „Teresa“ hatte in ihrem Profil angegeben lesbisch zu sein und flog prompt aus der Xbox-Community raus. Aber auch Heterosexuelle können von dieser AGB betroffen sein – selbst wenn sie ihre sexuelle Orientierung nicht kundtun. So wurde beispielsweise im Mai 2008 der Nutzer „RichardGaywood“ von der Xbox verbannt. Diesen Benutzernamen hatte er in Anlehnung an seinen Geburtsnamen Richard Gaywood gewählt.
Stephen Toulouse Kommentar:
While it may be clear to some that Gaywood is a legitimate surname, it may not be obvious to other Xbox LIVE members. In this case, a complaint was filed by a member of the community, requiring the Xbox LIVE team to examine the gamertag within the context of the Xbox LIVE Terms of Use. Based on the these guidelines, it was necessary for the gamertag to change.
Anmerkung: Das Bild “Team Fortress 2 for Xbox 360 Playtesting” wurde ursprünglich von włodi bei Flickr hochgeladen und steht unter der Creative Commons Lizenz.
Warum mein Freund und ich nicht heiraten? Weil es angesichts meiner Behinderung und derzeit eingeschränkten Erwerbsfähigkeit uns schlichtweg finanziell das Genick brechen würde. Schön beschrieben hat es Welt am Sonntag vom 22.02.09:
Wenn Liebe nur finanzielle Nachteile bringt
2001 können gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Sie haben die gleichen Pflichten wie Eheleute, das Finanzamt behandelt sie aber als Singles. Obwohl Gerichte ihnen oft mehr Rechte zusprechen, handelt der Gesetzgeber nicht. Besonders hart trifft es Partner mit Kindern.
Interessant übrigens, dass man einen solchen Beitrag in der Springer-Presse findet.
Durch Zufall bin ich auf diesen Artikel von Stefan Niggemeier gestoßen:
Mit Mistelpräparaten gegen Krebs: Die ARD wirbt wieder für Pharma-Unternehmen
Vor dreieinhalb Jahren deckte der Journalist Volker Lilienthal auf, dass in Serien, die von ARD-Firmen produziert und im Ersten ausgestrahlt worden waren, jahrelang systematisch und rechtswidrig Schleichwerbung betrieben wurde. Gegen Geld konnten zum Beispiel Pharma-Unternehmen in der Krankenhaussoap „In aller Freundschaft“ ganze Handlungsstränge bestimmen. Bis zu 30.000 Euro pro Folge zahlten die Firmen dafür, dass zu bestimmten Krankheitsbildern passende Wirkstoffe genannt wurden.
Das war 2005 – zufällig dem gleichen Jahr, in dem die ARD damit begann, nachmittags die Telenovela „Sturm der Liebe“ auszustrahlen. Deren Handlung wird in diesen Tagen von der Leukämie-Erkrankung der Figur der Viktoria Tarrasch bestimmt. Oder genauer: von der angeblich viel versprechenden Wirkung von Mistel-Präparaten im Kampf gegen den Krebs.
Weitere Informationen und (grenzdebile) Dialoge aus der Telenovela sind im FAZ Fernsehblog: Mit Mistelpräparaten gegen Krebs – Die ARD wirbt wieder für Pharma-Unternehmen zu finden.
Nach zwölf Monaten Onkologie habe ich persönlich aufgehört zu zählen, wie oft mir Mistelpräparate, indianische Heilerde oder Kräutermischungen als Ergänzung oder Ersatz meiner Therapie von anderen Patienten empfohlen wurden. Ob sie helfen kann ich nicht bestätigen. Diese Patienten waren immer im Endstadium ihrer Erkrankung und hatten kaum noch Aussicht auf Erfolg der evidenzbasierten Therapien.
Ich kann auch nicht einschätzen, ob es sich um die vom Autoren behauptete Schleichwerbung handelt. Ich bezeichne es aber als zumindest grenzwertig, wenn die ARD in einer Nachmittagsserie einen Handlungsfaden einwebt, der mehr weniger als mehr unkritisch eine nicht anerkannte Therapie für eine lebensbedrohliche Erkrankung propagiert. Auch wenn sich die Protagonistin später doch für die Schulmedizin entscheidet.
Anmerkung: Das Bild “Mistletoe” wurde ursprünglich von der Richard Holden bei Flickr hochgeladen und steht unter der Creative Commons Lizenz.
Ein auf den ersten Blick lustiges Fundstück aus der Süddeutschen:
Stammtisch für Scharlatane
In Kronach und Bamberg wird für die „Germanische Neue Medizin“ geworben
Quarkwickel als Behandlung gegen Knochenkrebs. Blut im Stuhl als erfreuliches Anzeichen für einen „gelösten“ Darmkrebs. Leukämie als Selbstheilungsprozess des Körpers. Es sind wunderliche Theorien und Therapien, die die Befürworter der „Germanischen Neuen Medizin“ ihren Anhängern und meist lebensbedrohlich erkrankten Patienten vorschlagen.
Beim weiteren Lesen stockt einem aber der Atem. Mehr Informationen zu dieser pseudowissenschaftlichen Alternativmedizin und ihrer Verbindung zur NPD kann man bei der Süddeutschen erfahren.
… die ich auch gern hätte.
Frau Nachbarin hat mich vor einiger Zeit auf diese Stellenanzeige aufmerksam gemacht:
Gesucht wird für einen Mehrpersonenhaushalt mit 4 Kindern (16, 10, 6 u. 4 Jahre) in Hamburg eine Haushälterin/Kinderfrau die den Tagesablauf der Kinder begleitet. Die Arbeitszeit ist von montags bis freitags von ca. 10:00 bis 19:00/20:00 Uhr. Im Hause sind noch 2 weitere Hilfen angestellt: eine Kraft für die Garderoben- und Wäschepflege und eine Haushaltshilfe für die Reinigung des Hauses. Die Hausfrau ist nicht berufstätig und organisiert ihren Haushalt selbst, daher sollten Sie als Leitungsgehilfin der Hausfrau fungieren.
Der Schwerpunkt Ihres Aufgabenbereiches liegt in der Betreuung und Begleitung des Tagesablaufes der Kinder, wobei auch leichte hauswirtschaftliche Abläufe in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr zu erledigen sind, einschl. der Zubereitung des Mittagessens für die Kinder. Alle Kinder, außer die 4 jährige, besuchen die Schule und sind bis zur Mittagszeit außer Haus. Nach dem Mittagessen sollten Sie sich um die Schulaufgaben der Kinder kümmern und die Kinder zu ihren einzelnen Freizeitaktivitäten fahren.
Daher ist es unabdinglich, dass Sie einen Führerschein besitzen und Nichtraucherin sind. Es wird eine Kraft im Alter zwischen 25 und 50 Jahren gesucht, die nach Möglichkeit bereits Erfahrung im Privathaushalt, evtl. auch in gleicher Funktion, vorweisen kann. Dieses ist aber keine Grundvoraussetzung. Es können sich auch Kräfte bewerben, die einen einwandfreien Leumund besitzen und bereit sind, sich in solch einen Ablauf einzubringen.
Die Position ist ab 01. April 2009 zu besetzen und finanziell sehr gut ausgestattet.
Wenn hätte ich eine Raumpflegerin, eine zweite Angestellte fürs Waschen und Bügeln sowie ein Kindermädchen, die mir das lästige Kochen des Mittagessen für meine Gören abnimmt, wäre es für mich auch ein Klacks, den Haushalt zu führen.
Ob der Arbeitgeberin eigentlich bewusst ist, dass sie mit dieser Anzeige gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – verstößt? Nach diesem deutschen Bundesgesetz ist u.a. jede Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts verboten. Um diese Gleichbehandlung durchzusetzen erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Ein Verstoß liegt auch schon dann vor, wenn ein Arbeitsplatz (wie hier) nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben wird.
Ich hätte mich mal spaßeshalber bewerben sollen. Angesichts der „sehr guten finanziellen Ausstattung“ wäre dann sicher auch ein neuer Mac für mich drin gewesen.
Anmerkung: Das Bild “Julia Ormsby bathing Baby” wurde ursprünglich von der Wisconsin Historical Society bei Flickr hochgeladen und steht unter der Creative Commons Lizenz.




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