Letztens im UKE:

Arzt: “Wie sieht es eigentlich mit Ihrer Familienplanung aus? Wie Sie sicherlich schon gelesen haben, ist eine Folge einer Hochdosischemotherapie und Ganzkörperbestrahlung die Infertilität. Nicht in allen, aber zumindest den meisten Fällen. Da könnten sie vor Beginn der Behandlung noch entsprechende Vorkehrungen treffen!”

Ich: “Kinder kamen in meiner Lebensplanung bisher nicht vor.”

Arzt: “Nun, es besteht ja die Möglichkeit, dass Sie nach der Transplantation Ihre Einstellung ändern oder sie bisweilen eine Partnerin finden, mit der Sie Kinder zeugen möchten. Diese Chance sollten Sie sich nicht verbauen.”

Durch diese Worte aufgeschreckt habe ich zunächst Frank angerufen, ob er ein Kind von mir wolle. Außer schallendem Gelächter habe ich von ihm aber keine konstruktive Antwort erhalten (”Meinst Du wirklich, dass die Welt noch so einen goldigen Jörn benötigt?”). Mein zweiter Anruf bei einer lesbischen Freundin war auch nicht von Erfolg gekrönt. Sie wolle grundsätzlich keine Kinder und ich könne auch soviel bitten und betteln wie ich wolle – sie habe jetzt ihre Tage und da ginge nix. Jörn in Torschlusspanik, großes Kino! Das kennt man sonst nur von den Frauen 35+ um einen herum.

Also bleibt mir nur, vor der Knochenmarktransplantation die Voraussetzungen einer ‘assistierten Reproduktion’ zu schaffen. Konkret: Sperma im UKE oder sonstwo einfrieren zu lassen. Da könnte es dann erstmal verweilen und zur Zeugung eines Kindes ggf. aufgetaut werden. Hört sich an sich ja ganz praktikabel an – nur würde ich da die Rechnung ohne den Wirt machen. Denn die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der assistierten Reproduktion macht mir da einen Strich durch die Rechnung:

Methoden der assistierten Reproduktion sollen unter Beachtung des Kindeswohls grundsätzlich nur bei Ehepaaren angewandt werden. Dabei darf grundsätzlich nur der Samen des Ehemannes verwandt werden; (…).

Methoden der assistierten Reproduktion können auch bei einer nicht verheirateten Frau angewandt werden. Dies gilt nur, wenn die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt zu der Einschätzung gelangt ist, dass

  • die Frau mit einem nicht verheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und
  • dieser Mann die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen wird.

Diese Richtlinie der Bundesärztekammer verschließt damit alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren den Zugang zu künstlicher Befruchtung (obwohl dies auch in mehreren benachbarten EU-Staaten (DK, NL) erlaubt ist). Sollte ich also auf mein Konto in der Samenbank zugreifen wollen, bräuchte ich nicht nur eine geneigte Frau sondern müsste bestenfalls auch mit ihr verheiratet sein, zumindest aber eine ‘festgefügte Partnerschaft’ vorgaukeln.

Warum fällt mir dazu nur immer eine Textzeile aus einem alten Schlager von Udo Lindenberg ein: “Ich hab ‘n Sperrkonto auf der Samenbank – ‘n Spermakonto auf der Samenbank”.

Anmerkung das Bild ‘gay sperm donors wanted’ ist dem Flickr-Album von Sarah entnommen, das untere Bild ‘potential’ ist dem Flickr-Abum von Nancy entnommen; beide stehen unter der Creative Commons Lizenz.