Vergangenen Donnerstag habe ich mich mit Sssikäi und meinem Ex-Freund Mark getroffen. Lustigerweise stellten Claudia und ich fest, das wir beide etwa zeitgleich zu einer schwul/lesbischen Hochzeit in London eingeladen sind. Während es sich bei meiner Einladung um zwei Männer handelt, die sich das Ja-Wort geben, liegt der Fall bei Sssikäi etwas komplizierter: hier wollen sich eine Frau und Mann trauen. Hört sich ja bis dahin alles ‘normal’ an. Mitnichten. Denn der Mann ist eigentlich eine Frau und die Frau eigentlich ein Mann. Zumindest vom Genotyp. Aber äußerlich ist halt die Frau ein Mann und der Mann eine Frau. Die Rolle der Braut und des Bräutigams ist damit etwas uneindeutig.

Hört sich kompliziert an? Es geht noch verworrener: Aktuell in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob sich einE verheirateteR TranssexuelleR vor seiner bzw. ihrer Geschlechtsanpassung scheiden lassen muss. Der Hintergrund dieser Entscheidung liest sich in der FAZ vom 24.07.2008 so:

In dem Fall, den das Amtsgericht Schöneberg dem Verfassungsgericht vorgelegt hatte, geht es um einen fast 80 Jahre alten Mann. Er ist seit 56 Jahren verheiratet, hat drei Kinder und fühlt sich schon länger als Frau. Seit 2001 trägt er einen Frauennamen, ein Jahr später folgte die Geschlechtsumwandlung. Seine rechtliche Anerkennung als Frau scheiterte, weil der Betroffene nach dem Transsexuellengesetz unverheiratet sein muss. Das Ehepaar will sich nicht scheiden lassen; die Beziehung sei intakt.

Das Bundesverfassungsgericht und die FAZ klammern sich auch in dieser komplizierten, ungewöhnlichen und irgendwie absurden Situation brav an die heteronormativen Begrifflichkeiten. Denn die Antragstellerin hat sein Geschlecht schon angepasst, lediglich die rechtliche Anerkennung als Frau wird ihm bei bestehender Ehe verwehrt. Das ganze hätte die FAZ auch anders formulieren können:

In dem Fall, den das Amtsgericht Schöneberg dem Verfassungsgericht vorgelegt hatte, geht es um eine fast 80 Jahre alte Frau. Ihren Frauennamen trägt sie seit 2001, ein Jahr später folgte die Geschlechtsumwandlungangleichung.
Sie ist seit 56 Jahren verheiratet und Vater dreier Kinder. Ihre rechtliche Anerkennung als Frau scheiterte, weil die Betroffene nach dem Transsexuellengesetz unverheiratet sein muss. Das Ehepaar will sich nicht scheiden lassen; die Beziehung sei intakt.

Aber zurück zur Entscheidung: Die Vorschriften des Transsexuellengesetz bezüglich der personenstandsrechtliche Anerkennung des durch operativen Eingriff geänderten Geschlechts sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das derzeitige Recht schränkt sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch den in der Verfassung garantierten Schutz der Ehe ein. Die Vorschriften sind damit verfassungswidrig und nicht anzuwenden. Der Gesetzgeber muss nunmehr bis zum 1. August 2009 eine neue gesetzliche Regelung finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung übrigens die Auslegungsmethode der praktischen Konkordanz angewandt: hierbei wird versucht, bei sich widersprechenden Grundrechtspositionen durch Abwägung einen angemessenen Ausgleich zu erzielen (also beide Grundrechte weitestgehend zu erhalten und einen angemessenen Ausgleich herzustellen).

Hört sich alles ganz positiv an? Transsexuelle bleiben jetzt verheiratet, auch wenn auf einmal zwei Frauen bzw. zwei Männer zusammen sind? Haben unsere Chefideologen in Karlsruhe eine Hintertür für die Homoehe geöffnet? Wird jetzt alles schön in Deutschland?

Mitnichten. Denn das Bundesverfassungsgericht hat auch ganz klar zu verstehen gegeben, dass die Ehe weiterhin lediglich eine Angelegenheit für verschiedengeschlechtliche Paare sei. Denn auf keinen Fall dürfe „der falsche Eindruck erweckt (werden), auch gleichgeschlechtliche Paare könnten die Ehe eingehen“.

Die Chefideologen aus Karlsruhe geben dem Bundestag an die Hand, doch eine ‘Lebenspartnerschaft plus’ einzuführen: auf keinen Fall sei diese Verbindung eine Ehe. Aber die Rechte und Pflichten aus der Ehe (Stichwort: Verantwortungsgemeinschaft) könnten doch in einer besonderen Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft fortgeführt werden.

In einfachen Worten: Aus Ehe wird jetzt Lebenspartnerschaft, sonst ändert sich nix.

Die Kehrseite der Geschichte, hat The Gay Dissenter treffend zusammengefasst:

Es bleibt also nicht nur bei der Diskriminierung (von Anfang an) gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Sie wird auch noch verschlimmert. Nicht nur verschiedenengeschlechtliche Ehen blieben nach wie vor besser gestellt, sondern nun werden auch gleichgeschlechtliche Verbindungen, einerlei ob sie zukünftig als (Eingetragene) Lebenspartnerschaft, Ehe oder sonstwie bezeichnet werden, die in einer Ehe ‘entstanden’ sind, den (von Anfang an gleichgeschlechtlichen) Eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber bevorzugt. (…) Schade, dass dieser Erfolg transsexueller Menschen auf Kosten der schwulen Menschen geht.

Treffend auch ein Leserkommentar zum Online-Artikel der FAZ:

Ist dieses Urteil doch eine unfreiwillige Abwertung der Transsexuellen. Denn von Natur aus Gleichgeschlechtliche dürfen nach wie vor nicht heiraten. Aus seiner Haut kommt eben keiner raus.

Wie dem auch sei, einem Menschen, der sich am Ende seines Lebens entscheidet, sich einer solchen Operation und dem nachfolgenden Rechtsstreit zu unterziehen, gehört Respekt gezollt. Herzlichen Glückwunsch.

Anmerkung: die Wedding Cake Toppers sind dem Flickr Fotoalbum von Archie McPhee entnommen und stehen unter der Creative Commons Lizenz.