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Die lächelnde Guillotine hat wieder zu geschlagen.

Im Frühjahr hatte uns der ehemalige Justizsenator Roger Kusch einen selbstentwickelten Automaten zur Sterbehilfe vorgestellt und angekündigt, das Gerät bei den Patienten aufbauen und diese beim Sterben begleiten zu wollen (mehr …). Hatte man dies noch als peinliche Bemühung eines Profilneurotikers auffassen können, sich wieder in das Tagesgespräch zu bringen, und einfach zu ignorieren, hat diese Geschichte am Wochenende eine traurige Fortsetzung erfahren (mehr …).

Eine ältere Frau habe sich bei ihm gemeldet, berichtet Kusch und um Hilfe beim Freitod gebeten. Der Apparat kam laut Kusch zwar nicht zum Einsatz, doch habe die Rentnerin am vergangenen Samstag eine tödliche Dosis Medikamente eingenommen, die Kusch ihr bereitgestellt habe. Vor ihrem selbstgewählten Tod habe Kusch die Frau zu ihrer Motivation befragt und ihr das weitere Vorgehen erläutert. Während der Einnahme der Medikamente (und des dadurch eintretenden Sterbens) war Kusch – nach eigenen Angaben – nicht in der Wohnung. Eine Videoaufnahme des Gesprächs hat Kusch gestern auf Pressekonferenz in Hamburg vorgeführt. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft, unter welchen Umständen die Frau gestorben ist und ob ein Strafverfahren gegen Roger Kusch eingeleitet werden muss.

Es gibt unterschiedlich Auffassungen zu Selbstmord, Freitod oder Suizid. Schon wie man das freiwillige Ausscheiden eines Menschen aus dem Leben bezeichnet beinhaltet eine Wertung. Ich möchte hierzu niemanden bevormunden. Es sind Entscheidungen, die jeder eine letztendlich für sich treffen muss.

Ich möchte daher auch gar nicht den Wunsch der älteren Frau hinterfragen. War ihre Situation wirklich aussichtslos? War ihr wirklich kein menschenwürdiges Leben mehr möglich? Waren die Schmerzen und Beschwerden des Alters wirklich nicht mehr medizinisch behandelbar? All’ dies ist angesichts ihres starken Anliegens eigentlich irrelevant.

Zutiefst abgestoßen und angeekelt hat mich aber Roger Kuschs Handeln:

Man mag die Unterstützung eines Suizidenten noch als ehrenhaft ansehen, das offene Gespräch, ob ein Freitod die richtige Wahl ist, das Bereitstellen des Giftes und das schnelle Auffinden des Leichnams. Sich aber unmittelbar vor dem Schlucken des Giftes und der Phase des Sterbens zu Entfernen, um sich nicht dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung auszusetzen ist inhuman und inkonsequent.

Zum einen wünsche ich niemanden einen selbst gewählten Tod, den er alleine durchstehen muss. Auch wenn der Suizident seinem Leben ein Ende setzen möchte, mag er vielleicht nicht alleine Sterben. Zum anderen hätte Herr Kusch, wenn ihm die Sterbehilfe so ein Herzensanliegen ist, dann doch dieser Frau beim tatsächlichen Sterben helfen können – und nicht nur bei den Vorbereitungen darauf. So hat er sein Gift abgeliefert und ist vor den rechtlichen Konsequenzen geflohen.

Lesenswert zu dem Thema übrigens auch der Artikel „Sirup gegen den schlechten Geschmack“ von Oliver Tolmein in der FAZ.

Anmerkung: Das Bild ist dem Flickr-Album von Simon Pais-Thomas entnommen und steht unter der Creative-Commons-Lizenz.